Was Kirchen und private Eigentümer beachten müssen
Ab 1. April: Licht aus an allen Gebäuden

Quelle: David Groschwitz - eingebettet von www.ekiba.de
Zwei Drittel aller Säugetiere und 80 % der Schmetterlinge sind nachtaktiv. Künstliches Licht zur falschen Zeit schadet, weil es nachtaktive Insekten anzieht, bis zur Erschöpfung festhält oder sie Fressfeinden ausliefert. Der Lichtkegel entzieht dunklen Gebieten Insekten, wodurch andere Tiere weniger Nahrung finden und verhungern können. Auch Fledermäuse, Eulen, Igel und Zugvögel werden gestört, geblendet oder verlieren die Orientierung. Zudem stört Kunstlicht den Hormonhaushalt, verschiebt Aktivitätszeiten und beeinflusst Pflanzenwachstum.
Die Änderungen im Naturschutzgesetz gelten auch für Kirchen und private Eigentümer. Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich sind zu vermeiden. Das ist auch bei der Beleuchtung von Privatgärten zu berücksichtigen. Die rechtliche Grundlage finden Sie unter Landesrecht BW:
Im Sommerhalbjahr vom 1. April bis 30. September ist die Beleuchtung ganztägig untersagt. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Beleuchtung zur öffentlichen Sicherheit oder Betriebssicherheit notwendig ist oder auf Grund einer anderen Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist. In den Wintermonaten vom 1. Oktober bis zum 31. März gilt, dass Fassaden baulicher Objekte in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr nicht beleuchtet werden dürfen.
Gerne beraten wir Sie zu Alternativen zur Fassadenbeleuchtung. Auch der Umwelt- und Arbeitsschutz Karlsruhe berät gerne bei Fragen zur Lichtverschmutzung.
Der BUND Baden-Württemberg macht mit seiner "Kampagne Nachretter" auf die zunehmende Lichtverschmutzung aufmerksam und zeigt Lösungen. Es gibt auch lokal aktive Gruppen, wie beispielsweise in Waldbronn: Projekt Nachtretter gegen Lichtverschmutzung.
Die Kampagne Paten der Nacht erklärt die Folgen der Lichtverschmutzung für Mensch und Natur und benennt 6 Tipps, die jede und jeder berücksichtigen kann.
Für weitere Informationen schauen sie in den Flyer "Lichtverschmutzung – weniger ist mehr!" der Stadt Karlsruhe.
Quelle: Karlsruhe Umwelt & Arbeitsschutz, Stadt Karlsruhe Umwelt & Arbeitsschutz - eingebettet von www.ekiba.de
Das Umweltbüro der württembergischen Landeskirche hat ein Merkblatt zur insektenfreundlichen Außenbeleuchtung von Gebäuden erarbeitet. Es berücksichtigt die vom Land Baden-Württemberg im Naturschutzgesetz vorgegebenen Regelungen zur insektenfreundlichen Beleuchtung für Gebäude der öffentlichen Hand:
Quelle: Evang. Landeskirche in Württemberg - eingebettet von www.ekiba.de
Weiter hat DarkSky Switzerland – Für umweltschonende Beleuchtung und den Schutz der Nacht eine Übersicht über Projekte die zum Thema passen, wie beispielsweise die Earth Night am 11.09.2026.



