Unser Kirchenbezirk

 
Was ist ein Kirchenbezirk? 
Ähnlich wie in der politischen Ordnung mehrere Städte und Kommunen zu einem Landkreis gehören, vereinigt ein Kirchenbezirk die Pfarr- und Kirchengemeinden seines Gebietes. Seine wichtigste Aufgabe besteht darin, dass sich die Gemeinden gegenseitig in ihrem Dienst unterstützen und Aufgaben gemeinsam erfüllen. 
   
Der Kirchenbezirk nimmt dabei eine Zwischenstellung ein: Er verbindet die Gemeinden und die Landeskirche. Er fördert die Verbundenheit der Gemeinden untereinander und kann zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bezirkliche Dienste, Werke und Einrichtungen schaffen. Die 24 Kirchenbezirke der evangelischen Landeskirche in Baden sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Der Kirchenbezirk Emmendingen umfasst 22 Pfarr- und Kirchengemeinden mit 45.000 evangelischen Christinnen und Christen.
 
Die Organe des Kirchenbezirks sind:
1. Die Bezirkssynode
2. Der Bezirkskirchenrat
3. Dekan oder Dekanin; Schuldekan oder Schuldekanin
 
 
Das Simonswäldertal im Südwesten unseres Kirchenbezirks.
 

Alle Kirchengemeinden entsenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bezirkssynode. Sie tagt etwa drei Mal im Jahr.
Sie beschäftigt sich mit allen Fragen des kirchlichen Lebens und der öffentlichen Verantwortung der Kirche in der Region. Sie übt das Haushaltsrecht im Kirchenbezirk aus. Insbesondere fördert sie die Gemeinschaft der im Kirchenbezirk verbundenen Gemeinden sowie der übergemeindlichen Dienste.
Die Bezirkssynode ist das Kirchenparlament, bestehend aus gewählten und berufenen Mitgliedern des Kirchenbezirks, die aus ihren Erfahrungen im kirchlichen Leben und aus ihrer besonderen Sachkenntnis heraus beschließend und beratend im Dienste an der Leitung des Kirchenbezirks zusammenwirken. 
Die Bezirkssynodalen, die gewählten und berufenen Mitglieder des Kirchenbezirks, werden vom jeweiligen Ältestenkreis gewählt. 
Jede Kirchengemeinde entsendet in die Bezirkssynode 1 bis 2 Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen (je nach Größe der Gemeinde), die die Befähigung zum Ältestenamt haben. Außerdem gehören der Bezirkssynode die Pfarrer/innen der zum Kirchenbezirk gehörenden Gemeinden, der Dekan und die Schuldekanin , die/der Bezirksdiakoniepfarrer*in und die nichttheologischen Mitglieder des Gruppenamtes an.
 

Die Bezirkssynode wählt aus ihrer Mitte eine vorher festgelegte Anzahl theologischer und nichttheologischer Mitglieder in den Bezirkskirchenrat.

Außerdem gehören der Dekan und sein Stellvertreter, der Schuldekan und der Vorsitzende der Bezirkssynode dem Bezirkskirchenrat kraft Amtes an.
Die Zahl der gewählten Mitglieder soll die Anzahl der kraft Amtes angehörenden übersteigen. Ebenso soll die Zahl der nichttheologischen Mitglieder die Zahl der theologischen Mitglieder übersteigen. Der Bezirkskirchenrat trifft sich ca. 10 Mal im Jahr. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Der Bezirkskirchenrat ist u.a. für  folgende, umfangreiche Leitungsaufgaben zuständig:

  • Er bereitet die Tagungen der Bezirkssynode vor und gibt ihr Rechenschaft.
  • In eiligen Fällen nimmt der Bezirkskirchenrat zwischen den Synodaltagungen Aufgaben der Bezirkssynode wahr.
  • Er entscheidet über die Errichtung, Aufhebung, Zusammenlegung und örtliche Abgrenzung der Pfarrgemeinden des Kirchenbezirks und von Predigtstellen.
  • Er verteilt die Pfarrstellen und die Gemeindediakonenstellen im Kirchenbezirk im Rahmen des landeskirchlichen Stellenplans.
  • Seine Mitglieder wirken bei den Gemeindevisitationen mit.
  • Er schlichtet Zwistigkeiten zwischen Gemeinden und Mitarbeitenden.
  • Er wirkt an der Aufsicht über die Gemeinden und ihre Dienste und Einrichtungen mit.
  • Beschlüsse von Kirchengemeinden über grundlegende Baumaßnahmen an Kirchen und Gemeindehäusern sowie über die Entwidmung oder den Verkauf von Pfarrhäusern bedürfen der Genehmigung durch den Bezirkskirchenrat.
 
 

Dekaninnen und Dekane werden von der Bezirkssynode für die Amtszeit von acht Jahren gewählt.
Sie leiten den Bezirkskirchenrat. Ihre Stellung im Kirchenbezirk entspricht der Stellung von Pfarrerinnen und Pfarrern in den Kirchengemeinden. Sie können in allen Gemeinden des Kirchenbezirks Gottesdienste halten und an allen im Kirchenbezirk tagenden Gremien beratend teilnehmen.
Die Dekaninnen und Dekane sind die unmittelbaren Vorgesetzten aller im Kirchenbezirk tätigen Mitarbeitenden in der Anstellungsträgerschaft der Landeskirche und des Kirchenbezirks.
Zum Dienstauftrag der Dekaninnen und Dekane gehören weiterhin:
 
  • die gottesdienstliche Einführung und Verabschiedung von Pfarrerinnen und Pfarrer und, soweit dies vorgesehen ist, anderer Mitarbeitender;
  • die Beratung und Unterstützung der im Kirchenbezirk tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer und anderer Mitarbeitender mit Aufgaben im Predigtamt;
  • die Förderung der Dienstgemeinschaft unter allen Mitarbeitendengruppen durch gemeinsame Veranstaltungen;
  • die regelmäßige Durchführung von Orientierungsgesprächen mit den Mitarbeitenden, deren unmittelbare Vorgesetzte sie sind;
  • die Unterstützung der Kirchenältesten in der Wahrnehmung ihrer Leitungsaufgaben in der Gemeinde;
  • die repräsentative Vertretung des Kirchenbezirks im gesellschaftlichen Leben, bei öffentlichen Veranstaltungen und Ereignissen im Kirchenbezirk.
 
Die Schuldekanin, der Schuldekan ist verantwortlich für den Beitrag der Evangelischen Kirche zum Religionsunterricht, ist Ansprechpartner für die Lehrkräfte, unterstützt sie durch Fortbildungen, Medien, Unterrichts- und Schulbesuche und stellt kirchliche Lehrkräfte ein.
Die evangelische Schuldekan:in betreut und berät die Lehrkräfte und Schulleitungen in allen Fragen des evangelischen Religionsunterrichts. Sie ist für ca. 90 Grund-, Haupt -, Werkreal-, Real- und Sonderschulen zuständig. Hinzu kommen die beruflichen Schulen in Emmendingen und Waldkirch mit beruflichen Gymnasien sowie 4 allgemeinbildende Gymnasien in Emmendingen, Denzlingen, Kenzingen und Waldkirch.
Bei der Versorgung des Religionsunterrichts arbeitet sie/er mit dem Staatlichen Schulamt Freiburg und dem Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe zusammen. Zu den Aufgaben gehört hier die Planung der einzelnen Deputate an den Schulen, um eine möglichst umfassende Versorgung der Schulen zu erreichen.
 
Der Kaiserstuhl im Westen unseres Kirchenbezirks.
 
Der Schwarzwald im Osten unseres Kirchenbezirks.