
Bei Kindestaufen benötigen wir die Geburtsurkunde des Kindes (am besten - sofern vorhanden - das Dokument mit der Aufschrift »nur für religiöse Zwecke«. Wenn Sie als Eltern ein Familienstammbuch haben, bringen Sie es bitte zum Taufgespräch mit.
Wenn Sie sich als Erwachsener taufen lassen möchten, wird für die Anmeldung Ihre Geburtsurkunde oder Ihr Personalausweis benötigt.
Die Paten benötigen eine Patenbescheinigung über die Berechtigung zum Patenamt. Diese Bescheinigung erhalten die Paten vom Pfarramt ihres Wohnorts.
Zur Taufe gehört ein persönlicher Spruch, der durch´s ganze Leben trägt. Er drückt aus, was Eltern ihrem Kind mit auf den Weg geben möchten oder welches Motto Jugendliche und Erwachsene für sich auswählen.
Hier kommen Sie mit drei Schritten zu einem Taufspruch: taufspruch.de
Das Patenamt ist ein kirchliches Amt und wird deshalb in die Kirchenbücher eingetragen. Pate kann werden, wer Mitglied der Evangelischen Kirche oder einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist. Das belegt der Patenschein, den Paten in ihrem Gemeindebüro erhalten oder auf Wunsch zugeschickt bekommen. Diese Patenbescheinigung muss bei der Taufe vorliegen. Wer getauft, konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt ist, kann Pate werden.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dennoch eine besondere Rolle bei der Taufe spielen möchte, kann als Taufzeuge mit dabei sein.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dennoch eine besondere Rolle bei der Taufe spielen möchte, kann als Taufzeuge mit dabei sein.
In der evangelischen Kirche endet das Patenamt formal nach der Konfirmation. Denn dann geht das Patenkind über in das kirchliche Erwachsenenleben und kann selbst zahlreiche Ämter übernehmen – und beispielsweise selbst Patin oder Pate werden.
Wer ein übernommenes Patenamt wieder abgeben möchte, kann sich auf eigenen Wunsch davon entbinden lassen.
Gegen den Willen des Paten allerdings kann dieser nicht vom Patenamt entbunden werden. Bei solchen Konflikten kann ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer hilfreich und klärend sein.
Gegen den Willen des Paten allerdings kann dieser nicht vom Patenamt entbunden werden. Bei solchen Konflikten kann ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer hilfreich und klärend sein.
Taufe wird in unseren Gemeinden in sonntäglichen Gottesdiensten, in eigenen Tauffeiern oder gemeinsam mit anderen Täuflingen bei Tauffesten gefeiert. Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder haben Sie Fragen? Wenden Sie sich bitte an eines unserer Pfarrbüros in Ihrer Nähe oder an das Dekanat.
